asb - arbeitskreis soziale bildung und beratung e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des asb
Grundlagen
Die Satzung des arbeitskreises soziale bildung und beratung e.V (asb) und das Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes NRW bilden die
Grundlagen für die Arbeit der Bildungseinrichtung.
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und dem asb. Zusätzlich
können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind.
Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann keine Gültigkeit.
§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des asb steht allen Interessierten offen.
2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.
§ 3 Anmeldung
1. Für Seminare und Kurse ist eine Anmeldung nötig. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen
Veranstaltungsausschreibung beschrieben.
2. Anmeldebestätigungen werden nicht versandt. Das asb wird Teilnehmende benachrichtigen, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht
ist oder ausfällt.
3. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
4. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n DozentIn bzw. SeminarleiterIn.
§ 4 Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf dieser Internetseite, in der Programmübersicht und ggf. in den
jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.
§ 5 Teilnahmekosten
1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren und ggf. Kosten für Unterkunft und
Verpflegung.
2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann,
wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.
§ 6 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung und Abbruch der Veranstaltung
1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es aus Gründen, die nicht vom asb zu verantworten sind, nicht
möglich, ein Seminar programmgemäß durchzuführen, so kann eine Veranstaltung abgesagt werden.
2. Bei einer Absage von Veranstaltungen von Seiten des asb werden bereits geleistete Zahlungen voll erstattet.
3. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung entstehen bis zu einer Frist von 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Verwaltungsgebühren von
€ 5
bei Kursen
€ 10
bei Seminaren mit Übernachtung und beruflichen Fortbildungen
Bei einigen Veranstaltungen kann diese Frist abweichen. Diese ist dann in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen.
Nach dieser Frist erheben wir bei einem Rücktritt
bis drei Wochen vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr von
40 %
der Teilnahmekosten,
bis zwei Wochen vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr von
60 %
der Teilnahmekosten,
bis eine Woche vor Veranstaltungstermin eine Ausfallgebühr von
80 %
der Teilnahmekosten,
danach die gesamten Teilnahmekosten.
Bei späteren Rücktritten berechnen wir die Ausfallgebühr in Höhe der gesamten Teilnahmekosten. Stornierungen bedürfen der Schriftform
und sind unter Einhaltung der Fristen an den asb zu richten.
Die Berechnung einer Ausfallgebühr kann entfallen, wenn eine Ersatzperson den Platz einnehmen kann.
§ 7 Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu
Anrede, Name, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse und ggf. Geburtsdatum sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
§ 8 Haftung
1. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise sowie während der Veranstaltung
wird vom asb nicht übernommen, es sei denn, dass der Schaden von Mitarbeitenden des asb grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
wurde.
Jede/r TeilnehmerIn trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen in der Veranstaltung.
2. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit des Referenten/der Referentin sowie sonstige Fälle
von höherer Gewalt, die der asb nicht zu vertreten hat, befreien den asb für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur
Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist der asb nicht zum Schadenersatz – insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und
Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall – verpflichtet.
§ 9 Sonstiges
1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform
2. Für die Kurse gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit
der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.